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Einreisebestimmungen Portugal

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Portugal

Impfungen und Gesundheit:
Urlaubsreisen nach Portugal aus EU-Ländern (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern):
ACHTUNG: Diese Verordnung gilt nur für Urlaubsreisen und nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung darstellen!
Bei Reisen muss der neue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres - gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut - mit einem inaktivirten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU Entscheid 2005/91/EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt (einige Botschaften / Konsulate geben noch 30 Tage an). Im Fall der Wiederholungsimpfung sollen Impfungen innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sein, den der Hersteller angibt. Ihr Tierarzt bzw. Ihre Tierärztin berät Sie gerne.

Die Mitgliedsstaaten (exkl. Schweden, Irland, Malta, Großbritannien / Nordirland) gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein EU Ausweis mitgeführt wird, es gechippt / tätowiert ist und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebestimmungen erfüllen.

Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung der Tiere:
Für nicht gekennzeichnete Tiere kann der EU-Heimtierausweis nicht ausgestellt werden. Für Tiere, die nicht auf Reisen ins Ausland mitgenommen werden, reicht weiterhin der gelbe „Internationale Impfpass“ aus.
Die Kennzeichnung mit einer – gut lesbaren – Tätowierung wird nur noch übergangsweise bis 02. Juli 2011 anerkannt.
Für Tiere, die neu gekennzeichnet werden, ist deshalb ein Mikrochip zu empfehlen. Vorgeschrieben für die Mikrochips sind ISO-Norm 11784 oder 11785 – bei anderen Standards muss der Tierhalter das Ablesegerät für eventuelle Kontrollen selber zur Verfügung stellen.

Quelle: www.intervet.de
Stand: Februar 2006

Sollten Sie aus einem oben nicht genannten Land, also einem Drittland, nach Portugal einreisen wollen, treten Sie bitte mit uns in Kontakt, da hier strengere Auflagen zu beachten sind.

Hundeverordnung:

Es herrscht Leinen- und Maulkorbpflicht in Portugal.
Alle Hunderassen dürfen importiert werden.
Mit der Staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde mitgenommen werden
Mit der Portugiesische Fluggesellschaft dürfen Hunde transportiert werden, und für weitere Informationen wenden sich Sie an dieTAP Air Portugal: 069 9999 9270.
Hunde dürfen in den Buslinien und im Öffentlichen Nahverkehr der Städte nicht mitgenommen werden.
Hunde dürfen in Restaurants oder zu Stränden nicht mitgenommen werden.

Organisationen und Tierverbände in Portugal:
Liga Protectora de Animais e União Zoófila
Av. Conde Valbom, 82 R/C Esq. 1050-069 Lisboa
Tel: 00 351 21 79 77 480
Fax : 00 351 2179 77 480

Adresse des portugiesischen Veterinäramtes:
Ordem dos Médicos Veterinários de Portugal
Rua Victor Cordon, 30 - 2° Esq. – 1200-48 Lisboa
Tel: 00 351 21 346 4467 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Fax: 00 351 21 342 5400 Internet: www.omveterinarios.pt

Bei der Suche nach einem Hund kann der Sindicato Nacional dos Veterinários helfen.

Quelle: Tourismo de Portugal
Stand: Email vom 24.01.2006

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 14. März 2006 um 15:37 Uhr