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Urlaub mit Hund
Einreisebestimmungen Schweden |
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Schweden
In den vergangenen Jahren sind die Bestimmungen zur Haustiereinfuhr immer weiter vereinfacht worden. Und am 1.1.2012 traten weitere Vereinfachungen in Kraft. Wenn Sie einen Hund oder eine Katze von einem EU-Land nach Schweden mitnehmen wollen, benötigen Sie keine schriftliche Genehmigung. Ein Gesundheitsattest ist ebenso wenig vorgeschrieben wie Impfungen gegen Leptospirose und Hundestaupe – auch wenn beide Impfungen weiter empfohlen werden.
Ab 1.1.2012 entfällt der Bluttest und die Wurmkur. Somit gilt:
• D-Kennzeichnung mit Mikrochip (eine deutlich erkennbare Tätowierung reicht nur bei Tieren, deren Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde). • Impfung gegen Tollwut für Hunde ab 3 Monaten entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen Impfpräparat. • Dokumentation in Form eines Hundepasses, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.
Für Haustiere aus der Schweiz gelten die gleichen Regeln, da die Schweiz als Land mit niedrigem Tollwutrisiko eingestuft wird.
Ergänzungen und weitere Informationen über die aktuellen Regeln werden kontinuierlich auf der Website des Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft veröffentlicht.
Sollten Sie Fragen zu den aufgeführten Bestimmungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping.
Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen: Tel.: 0046-771-223 223 Telefonzeiten: Montag - Freitag 08.00-12.00, 13.00-16.30 Uhr E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Schwedisches Landwirtschaftamt
Bitte beachten Sie auch, dass in Schweden teilweise andere Sitten für den Umgang mit Hunden herrschen. Hunde werden in der Regel an der Leine geführt, Hundekot wird entfernt. Quelle: Fremdenverkehrsamt Schweden, http://www.visitsweden.com/schweden/Schweden-Fakten/Praktische-Informationen/Hunde-und-andere-Haustiere/ Stand: 05.01.2012 Hundeverordnung: Laut Auskunft des Swedish Board of Agriculture gibt es keine Verbote, bestimmte Rassen nach Schweden mitzunehmen. In Schweden ist die Haltung von Hunden untersagt:
Quelle: Swedish Board of Agriculture Stand: Email vom 25.01.2006 |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 05. Januar 2012 um 15:55 Uhr |

