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Urlaub mit Hund
Einreisebestimmungen Tschechien |
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Tschechien Impfungen und Gesundheit: Urlaubsreisen nach Tschechien aus EU-Ländern (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern): ACHTUNG: Diese Verordnung gilt nur für Urlaubsreisen und nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung darstellen! Bei Reisen muss der neue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres - gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut - mit einem inaktivirten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU Entscheid 2005/91/EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt (einige Botschaften / Konsulate geben noch 30 Tage an). Im Fall der Wiederholungsimpfung sollen Impfungen innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sein, den der Hersteller angibt. Ihr Tierarzt bzw. Ihre Tierärztin berät Sie gerne. Die Mitgliedsstaaten (exkl. Schweden, Irland, Malta, Großbritannien / Nordirland) gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein EU Ausweis mitgeführt wird, es gechippt / tätowiert ist und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebestimmungen erfüllen. Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung der Tiere: Für nicht gekennzeichnete Tiere kann der EU-Heimtierausweis nicht ausgestellt werden. Für Tiere, die nicht auf Reisen ins Ausland mitgenommen werden, reicht weiterhin der gelbe „Internationale Impfpass“ aus. Die Kennzeichnung mit einer – gut lesbaren – Tätowierung wird nur noch übergangsweise bis 02. Juli 2011 anerkannt. Für Tiere, die neu gekennzeichnet werden, ist deshalb ein Mikrochip zu empfehlen. Vorgeschrieben für die Mikrochips sind ISO-Norm 11784 oder 11785 – bei anderen Standards muss der Tierhalter das Ablesegerät für eventuelle Kontrollen selber zur Verfügung stellen. Quelle: www.intervet.de Stand: Februar 2006 Sollten Sie aus einem oben nicht genannten Land, also einem Drittland, nach Tschechien einreisen wollen, treten Sie bitte mit uns in Kontakt, da hier strengere Auflagen zu beachten sind. Hundeverordnung: Leinen- und Maulkorbpflicht werden von Gemeinden bzw. Städten in Ortsverordnungen geregelt. Quelle: www.intervet.de Stand: Februar 2006 Wir warten immer noch auf Informationen aus Tschechien, ob alle Hunderassen einreisen dürfen. Bitte schauen Sie später noch einmal vorbei! |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 14. März 2006 um 18:44 Uhr |

