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Urlaub mit Hund
ACHTUNG! Neue Hundeverordnung in Dänemark ab dem 01.07.2010 |
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Neue Regeln ab 1. Juli 2010 Ab 1. Juli 2010 wird die Liste über verbotene Hunde in Dänemark erweitert. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen. Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft werden: 1) Pitbull Terrier. 2) Tosa Inu. 3) Amerikanischer Staffordshire Terrier. 4) Fila Brasileiro. 5) Dogo Argentino. 6) Amerikanische Bulldogge. 7) Boerboel. 8) Kangal. 9) Zentralasiatischer Ovtcharka. 10) Kaukasischer Ovtcharka. 11) Südrussischer Ovtcharka. 12) Tornjak. 13) Sarplaninac. Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung. Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt. Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist. Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden. Leinenpflicht Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen: • An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. • In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. Durchfahrt durch Dänemark Das Verbot betrifft nicht Hunde, die nur auf der Durchfahrt durch Dänemark mitgeführt werden. Der Transport von Hunden ist somit nach wie vor erlaubt, wenn der Hund nicht das Fahrzeug verlässt und der Transport ohne weiteren Aufenthalt in Dänemark durchgeführt wird. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeuges, wenn es für den Hund notwendig ist (frische Luft, Gassi gehen), sind erlaubt. Quelle: Internetseite der Dänischen Botschaft: http://www.ambberlin.um.dk/de Stand: 14.07.2010 |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 16:40 Uhr |






