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Leinenpflichten der verschiedenen Bundesländer für Hunde im Wald

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Leinenpflichten der verschiedenen Bundesländer für Hunde im Wald

Wenn Sie mit Ihrem Hund in ein anderes Bundesland reisen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie über die Leinenpflichten im Wald für Hunde ausreichend informiert sind. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Anforderungen der verschiedenen Bundesländer vor:

Leinenpflicht im Wald besteht in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hamburg (hier wird eine kurze Leine gefordert!), in Berlin (ständig außerhalb von gekennzeichneten Auslaufgebieten), in Nordrhein-Westfalen (außerhalb von Wegen) und in Sachsen-Anhalt im Zeitraum vom 01. März - 15. Juli sowie in Niedersachsen im Zeitraum vom 01. April - 15. Juli. Letztere zeitlich begrenzte Leinenpflicht gilt in diesen beiden Ländern auch in der freien Feldflur.

Die strengsten Bestimmungen nach Jagdgesetz besitzen Sachsen-Anhalt, Saarland und Brandenburg. Hier gilt Tötungsrecht bereits, wenn sich der Hund nicht im Einwirkungsbereich des Hundführers befindet.

Auch Mecklenburg-Vorpommern untersagt den Freilauf außerhalb des Einwirkungsbereiches. Tötungsrecht besteht, wenn der Hund Wild aufsucht oder verfolgt.

In den anderen Ländern (außer Sachsen - hier gibt es im Waldgesetz keine Festlegung über das Mitführen von Hunden im Wald - und Bremen) kann aus dem Jagdgesetz nicht abgeleitet werden, dass der Hund im Einwirkungsbereich des Hundeführers sein muss solange er nicht wildert (= Wild nachstellen oder reißen) oder in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Wild aufsucht oder in Niedersachsen streunt.

Die freizügigsten Bestimmungen haben Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Tötungsrecht setzt hier wildern und reale Gefahr für das Wild voraus, erstere fordern außerdem, dass andere Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr vor der Tötung zu nutzen sind.

Quelle: www.animal-learn.de
Stand: 30.05.2006
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 30. Mai 2006 um 20:46 Uhr