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Neue Hundeverordnung in Illingen

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Neue Hundeverordnung in Illingen

Quelle: Mühlacker Tageblatt (www.muehlacker.de, Artikel vom Februar 2007

Illingen nimmt Hunde an die Leine

Neue Bereiche ausgewiesen – Infoblatt der Ortspolizei sorgt für Verwirrung – Hohe Strafandrohung

Illingen – In drei neuen Zonen müssen Hunde künftig in Illingen an der Leine bleiben. Nach rund 15 Beschwerden im vergangenen Jahr wurde jetzt die Leinenpflicht ausgeweitet. Sechs Hinweistafeln stehen schon. Für Irritationen sorgte indes das Info-Schreiben der Ortspolizei, das die Hundebesitzer dazu in ihrem Briefkasten fanden. Strafandrohungen von bis zu 15 000 Euro für Verstöße stoßen sauer auf.

VON ISABEL HANSEN

„Es gab rund 15 Beschwerden – meist von Spaziergängern und Walkern – über freilaufende Hunde. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, die Leinenpflicht, die an bebauten Flächen im Ort gilt, auf weitere Zonen mit viel Freizeitverkehr auszudehnen“, erklärt Gemeindevollzugsbeamter Marcel Stöckel den Hintergrund. Zu den neuen Leinenpflicht-Gebieten gehört der Bereich um die Klosterseen sowie der Weg am Friedhof vorbei zwischen Kindergarten und Waldanfang. Auch am Brandwegle, das als Schulweg genutzt wird, stehen Verbotstafeln. „Gleichzeitig haben wir auf den Schildern die Gelegenheit genutzt, den Bürgern noch einmal ins Bewusstsein zu rufen, dass Hundekot eingesammelt und entsorgt werden muss“, so Stöckel.

 Zusätzlich flatterte den Hundebesitzern noch zwei Info-Blätter, gespickt mit Paragraphen und Vorschriften zum Thema Hundespaziergang, zusammen mit dem Bescheid für die Hundesteuer ins Haus. „Nach § 64 Abs. 2 Ziffern 18 bzw. 19 des Landesnaturschutzgesetzes ist das Verunreinigen von Grundstücken in der freien Landschaft beziehungsweise das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen in der Nutzzeit außerhalb der Wege eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 15 000 Euro geahndet werden kann“, können Hundehalter unter anderem in dem Schreiben der Polizeibehörde nachlesen, dass Verstöße teuer werden können.
 Andrea Weißschuh bedauert besonders, dass die Hunde nun auch im Areal um die Klosterseen nicht laufen dürfen. „Jetzt leben wir schon auf dem Land und können Hunde trotzdem immer seltener frei laufen lassen.“ Kurios findet sie die Regelung für die Feldwege am alten Wasserturm. Auf dem einen darf man den Hund laufen lassen, auf dem anderen daneben nicht. „Das ist Unsinn.“

 Überhaupt ist kaum einem komplett klar, was erlaubt ist und was nicht. Die Paragraphensammlung verunsichert Hundebesitzer weiter. „Für das Sozialverhalten von Hunden ist es wichtig, dass sie mit anderen Hunden spielen können. Wo darf ich meinen Hund denn jetzt noch laufen lassen ?“, fragt Martina Mantai irritiert und meidet Feldwege jetzt. Auch der Ton sei unfreundlich: „Da wird mit Strafen von 15 000 Euro gedroht und Hundehalter massiv unter Druck gesetzt. Ein Gespräch vorab wäre besser gewesen.“
 „Wir haben die verschiedenen Gesetze zusammengefasst, um die Bürger über die komplizierte Sachlage aufzuklären“, betont Stöckel, dass die Behörde es gut gemeint habe. Dabei hätte Illingen sich an anderen Gemeinden orientiert. „Wir haben ein Schreiben aus Vaihingen als Vorlage genommen und sogar entschärft.“ Er gibt aber zu: „Die erwähnte Höhe des Bußgeldes von 15 000 Euro soll auch ein wenig abschrecken. Damit wir gar nicht aktiv werden müssen. Es käme erst in Betracht, wenn beispielsweise Lebensmittel verunreinigt werden. Dann wird es automatisch zur Strafsache. Bei einem Hund, selbst wenn er einmal seinen Haufen in ein Maisfeld setzen sollte, handelt es sich doch eher um eine Bagatelle.“

Vereinbarung mit der Forstbehörde

In der Regel kommt ein ertapptes Herrchen mit einem Ordnungsgeld von 35 Euro weg. Beim Wiederholungstäter ist aber auch ein Bußgeld bis zu 1000 Euro möglich. „Niemand tritt gerne in einen Hundehaufen, ich auch nicht“, bringt Martina Mantai durchaus Verständnis für das Hundehaufen-Problem mit. An der Infrastruktur dagegen mangelt es, finden einige Tierliebhaber. „Hundehaufen in der Tasche zu tragen, ist nicht gerade toll. Eimer wären schon praktisch“, findet die 15-jährige Jacqueline Vilsmeyer.

 Offiziell dürfte man die tierische Notdurft nämlich nicht einmal im Abfalleimer am Friedhof entsorgen. Hier drückt Stöckel aber ein Auge zu. „Eingetütete Hundehaufen bewerte ich als regulären Restmüll.“ Auf Tütenspender vor Ort müssen Hunde-Spaziergänger verzichten. „Der Versuch in der Talaue ist an Vandalismus, Schmierereien und Zweckentfremdung gescheitert.“ Für März sei allerdings schon eine Aktion geplant: Hundehalter können sich einen Tüten-Vorrat im Bürgerbüro abholen.

 „Es gibt genug Platz“, findet Stöckel eingezäunte Reservate für Hunde überflüssig. So ist neben Grasland der Wald eine Spielwiese für Vierbeiner. „Wir haben eine Vereinbarung mit der Forstbehörde: Wenn Hunde auf Zuruf reagieren, wird von der grundsätzlichen Leinenpflicht im Wald abgesehen“, sagt Vollzugsbeamter Stöckel.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 14. Juni 2007 um 16:28 Uhr