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Teilweise Aufhebung des Maulkorbzwangs im Genfer Stadtpark

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Artikel NZZ online vom 08.05.2007 (www.nzz.ch)

 

Maulkorbzwang für alle Hunde ist unverhältnismässig

Bundesgericht zum Fall Genfer Stadtpark

Dackel Bruno und seine als ungefährlich eingestuften Artgenossen dürfen aufatmen. Das Bundesgericht hat einen Entscheid zur Pflicht von Maulkörben für alle Hunde in Genfer Parkanlagen aufgehoben.

(ap) In den Genfer Parkanlagen müssen die Hunde mit Ausnahme gefährlicher Rassen keine Maulkörbe mehr tragen. Das Bundesgericht hat angesichts der bestehenden Leinenpflicht für Hunde die generelle Maulkorbpflicht als unverhältnismässig und verfassungswidrig bezeichnet.

Nach einem Pitbull-Angriff auf einen eineinhalbjährigen Buben in einem Genfer Park im vergangenen August erliessen die Genfer Behörden ein Reglement, welches nicht nur für gefährliche Rassen, sondern auch für «normale» Hunde bis hinunter zum Zwergdackel eine Maulkorbpflicht in den Parks statuierte.

Die «Société Genevoise pour la Protection des Animaux» erhob gegen diese Einschränkung der Hundehaltung Beschwerde ans Bundesgericht. Dieses hat nun den Maulkorbzwang, soweit er nicht gefährliche Hunderassen betrifft, für unverhältnismässig erklärt. Dies nicht zuletzt deshalb, weil in Genfer Parks für alle Hunderassen eine Leinenpflicht gilt und Hunde zudem nicht auf Kinderspielplätze geführt werden dürfen.

(Urteil 2P.269/2006 vom 17. April 2007)

Quelle: www.nzz.ch 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 18. Mai 2007 um 15:56 Uhr