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Leinenpflicht für Hunde in Hannover bleibt

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Leinenpflicht für Hunde bleibt 

Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung (www.haz.de), Artikel vom 13.06.2007

Hannovers Hunde müssen in Grünanlagen und in der Innenstadt weiterhin angeleint werden. Das Amtsgericht Hannover bestätigte am Mittwoch einen Bußgeldbescheid in Höhe von 50 Euro gegen einen 38-jährigen Hundehalter.

Der Mann seinen Labrador-Retriever im Georgengarten ohne Leine hatte laufen lassen. Zur Begründung sagte Richterin Antje Busch, dass dort, wo Menschen und Hunde geballt zusammenkommen, der Schutz von Menschen höher zu bewerten sei als das Bedürfnis der Hunde nach Freilauf. Der Kläger will gegen das Urteil in die nächste Instanz ziehen. 

Im Januar war Thomas Christes mit seinem Hund Matey von einem Parkranger angesprochen worden, weil der Rüde nicht angeleint war. Es kam zu einem Wortwechsel, schließlich wurde sogar die Polizei gerufen. Der Hörfunkjournalist erhielt einen Bußgeldbescheid, weil er gegen Paragraf vier der hannoverschen Hundehaltungsverordnung verstoßen hatte. Danach dürfen Hunde in Grünanlagen nur auf ausgewiesenen Freilaufflächen unangeleint spielen und laufen. 

Mithilfe der Anwältin Ines-Maria Pfeiffer, die 2005 den Leinenzwang der Stadt Hemmingen erfolgreich gekippt hatte, erhob Christes Einspruch. Die Verteidigerin argumentierte, dass nicht von jedem frei laufenden Hund eine Gefahr ausgehe. Daher sei die Hundeverordnung in diesem Punkt unverhältnismäßig und willkürlich. Außerdem berief sie sich auf das Tierschutzgesetz, wonach der Leinenzwang eine artgerechte Hundehaltung unmöglich mache. Auf den Hinweis der Richterin, es gäbe doch Freilaufflächen überall im Stadtgebiet, sagte Pfeiffer: „Diese Flächen sind ein Witz angesichts der vielen Hunde in Hannover.“ Thomas Christes will nun Rechtsmittel gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Celle einlegen. „Das wird zwar sehr schwierig“, kündigte seine Anwältin Ines-Mara Pfeiffer an. „Aber es geht um eine grundsätzliche Entscheidung für alle verantwortungsvollen Hundeshalter Hannovers.“

Die „Verordnung über das Halten von Hunden“ war 1998 unter anderem unter der Mitwirkung des Kinderschutzbundes, des Seniorenbeirates und des Tierschutzvereins zustande gekommen. Sie sieht Leinenzwang in nahezu allen Grünanlagen sowie im Stadtbezirk Mitte mit den Stadtteilen Mitte, Oststadt, Zoo und Calenberger Neustadt vor. Allerdings hält inzwischen auch Heiko Schwarzfeld, Geschäftsführer des Tierschutzvereins, die Freilaufflächen – 2,5 Hektar und 1,2 Kilometer spezielle Hundewege – für zu gering. „Bei der wachsenden Hundepopulation wäre es sinnvoll, einige Flächen zusätzlich auszuweisen.“ Derzeit sind 12 684 Hunde in Hannover gemeldet. 

* Hamburg tut mehr: Die Stadt Hamburg weist ständig neue Freilaufflächen aus. Immer mehr Stadtteile heben den Leinenzwang in Grün- und Erholungsanlagen auf, wenn der Hund eine Gehorsamsprüfung erfolgreich abgelegt hat. Spielplätze, ausgewiesene Parks und Liegewiesen bleiben hundefrei. „Aber Beschwerden von Hundehaltern gibt es trotzdem“, sagt Hartmut Stienen, Sprecher der Gesundheitsbehörde.