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Neue Hundeverordnung für den Kanton Genf verabschiedet

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Quelle: Blick online, www.blick.ch, Artikel vom 17.06.2007

Genf: Hunde an die kurze Leine

GENF – Im Kanton Genf werden gefährliche Hunde in Zukunft strenger kontrolliert. Es handelte sich um die erste Volksabstimmung über ein Hundegesetz nach der tödlichen Pitbull-Attacke von Oberglatt.

Das neue Hundegesetz wurde bei einer Stimmbeteiligung von 42,4 Prozent mit 75´088 Ja gegen 16´819 Nein angenommen. Mit den neuen Bestimmungen soll die Bevölkerung besser vor gefährlichen Hunden geschützt werden, ohne dass das Leben der Vierbeiner allzu stark eingeschränkt wird.

  • Wer einen gefährlichen Hund anschaffen will, muss künftig nachweisen, dass er volljährig ist und einen Hunderziehungskurs absolviert hat.
  • Er darf neben einem als gefährlich eingestuften Hund keinen anderen Vierbeiner mehr halten, egal welcher Rasse.
  • Die Zucht von als gefährlich eingestuften Hunden sowie deren Kreuzungen wird verboten.
  • Auf öffentlichem Grund müssen gefährliche Hunde einen Maulkorb tragen.
  • Es besteht eine Meldepflicht für Hundebisse.

    Der Genfer Staatsrat hatte bereits früher einen Maulkorbzwang für Hunde im öffentlichen Raum eingeführt, was einen Sturm der Entrüstung ausgelöst hatte. Diese Massnahme war verfügt worden, nachdem im vergangenen August ein Pitbull ein anderthalbjähriges Kind ins Gesicht gebissen und verunstaltet hatte. (AP)
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