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Keine Leinenpflicht in Langgöns

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Parlament lehnt Leinenzwang ab

Hunde haben weiter freien Lauf

Quelle: Wetzlarer Neue Zeitung Artikel vom 26.06.2007 auf www.mittelhessen.de

Langgöns-Espa. (dt). Auch künftig können Hundebesitzer ihren Tiere in der Gemeinde Langgöns freien Lauf lassen. Das Parlament hat sich nach mehr als einer Stunde Debatte im Espaer Bürgerhaus gegen die Empfehlung des Umweltausschusses ausgesprochen, dass alle Hunde vom 1. März bis 15. Juni eines Jahres an die Leine genommen werden müssen. Mit 25 zu fünf Stimmen beschlossen die Gemeindevertreter stattdessen, die Hundebesitzer mit einem Merkblatt darüber zu informieren, wie man sich mit seinem Vierbeiner in Feld und Wald richtig verhält.

Zur Debatte um den Haupttagesordnungspunkt "Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft" konnte der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Martin Hanika (CDU), rund 30 Hundehalter in der Zuhörerschaft begrüßen.

Vor zwei Monaten hatte der Umweltausschuss der Gemeindevertretung mehrheitlich empfohlen, eine solche, von der Jagdgenossenschaft geforderte Satzung über einen Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juni) zu erlassen. Der Leinenzwang sollte für das gesamte Gemeindegebiet Langgöns gelten und Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße von 20 Euro geahndet werden.

In seiner Märzsitzung hatte der Umweltausschuss bereits einstimmig beschlossen, die Jägerschaft solle beauftragt werden, ökologisch sensible Gebiete in der Gemeinde auszuweisen, in denen die Hunde nur auf den befestigten Wegen frei laufen dürften.

Auf die damalige Diskussion wiesen Marianne Wander (SPD-Fraktion) und die Langgönser Bürgerinnen Ingrid Boller und Barbara Miller in einem offenen Brief hin, der der Einladung zur jüngsten Parlamentssitzung beilag. Die Autorinnen erklärten, dass der Ausschuss "nach längerer, teilweise polemischer Diskussion und verbalen Entgleisungen seitens der Befürworter des Leinenzwangs" damals beschlossen hatte, die Anleinpflicht für die gesamte Großgemeinde Langgöns zu empfehlen. Dass gleichzeitig Freilaufflächen für Hunde in jedem Ortsteil ausgewiesen werden, sei ohne Diskussion abgelehnt worden. Dieser Entscheidung, so die Schreiberinnen, hätten keinerlei gutachterliche Stellungnahmen zugrunde gelegen. Weder die Wildbiologie in Gießen, die Naturschutzbehörde, die hessische Landestierschutzbeauftragte oder die Landesärztekammer seien zu Rate gezogen worden. Im Falle einer Anleinpflicht, so heißt es in dem offenen Brief weiter, müssten aber genügend Freilaufflächen geschaffen werden, die von jedem Hundehalter zu Fuß erreichbar sein müssten.

Wie Vorsitzender Hanika bekannt gab, seien inzwischen ein weiterer Brief anderer Hundehalter sowie ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vorgelegt worden, die an die Fraktionen weitergeleitet werden. Gärtner will, dass Parlamentarier, die Hunde haben, den Sitzungssaal verlassenIm Lauf der Debatte beantragte Horst Gärtner (SPD), alle Hunde besitzenden Parlamentarier sollten wegen Widerstreits der Interessen den Sitzungssaal verlassen. Der Antrag ging allerdings ins Leere.

Über eine Stunde rangen die Gemeindevertreter um einen Kompromiss, der sowohl den Jagdgenossen als auch den Hundebesitzern gerecht wird. Schließlich unterbrach Hanika die Sitzung für kurze Zeit. Danach erklärte der Umweltausschuss-Vorsitzende Michael Buss (Grüne), der Rücksprache mit dem Umweltberater der Gemeinde, Uwe Müller, getroffen hatte, dass nicht genügend Freiflächen für Hunde in den Ortsteilen eingerichtet werden könnten. Auch die Ausweisung von Schutzzonen fand keine Gegenliebe im Parlament. Ein solches Vorhaben würde einen "Schilderwald" nach sich ziehen, sagte Bürgermeister Horst Röhrig (SPD).

Stattdessen sollen die Hundehalter der Gemeinde mit dem nächsten Hundesteuerbescheid ein Merkblatt bekommen, mit dem sie auf ihre Sorgfaltspflicht hingewiesen werden.