|
Parlament lehnt Leinenzwang ab
Hunde haben weiter freien
Lauf
Quelle: Wetzlarer Neue Zeitung Artikel vom 26.06.2007 auf www.mittelhessen.de
Langgöns-Espa. (dt). Auch künftig können
Hundebesitzer ihren Tiere in der Gemeinde Langgöns freien Lauf lassen. Das
Parlament hat sich nach mehr als einer Stunde Debatte im Espaer Bürgerhaus gegen
die Empfehlung des Umweltausschusses ausgesprochen, dass alle Hunde vom 1. März
bis 15. Juni eines Jahres an die Leine genommen werden müssen. Mit 25 zu fünf
Stimmen beschlossen die Gemeindevertreter stattdessen, die Hundebesitzer mit
einem Merkblatt darüber zu informieren, wie man sich mit seinem Vierbeiner in
Feld und Wald richtig verhält.
Zur Debatte um den Haupttagesordnungspunkt
"Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft" konnte der Vorsitzende der
Gemeindevertretung, Martin Hanika (CDU), rund 30 Hundehalter in der
Zuhörerschaft begrüßen.
Vor zwei Monaten hatte der Umweltausschuss der
Gemeindevertretung mehrheitlich empfohlen, eine solche, von der
Jagdgenossenschaft geforderte Satzung über einen Leinenzwang für Hunde während
der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juni) zu erlassen. Der Leinenzwang
sollte für das gesamte Gemeindegebiet Langgöns gelten und Zuwiderhandlungen mit
einer Geldbuße von 20 Euro geahndet werden.
In seiner Märzsitzung hatte
der Umweltausschuss bereits einstimmig beschlossen, die Jägerschaft solle
beauftragt werden, ökologisch sensible Gebiete in der Gemeinde auszuweisen, in
denen die Hunde nur auf den befestigten Wegen frei laufen dürften.
Auf
die damalige Diskussion wiesen Marianne Wander (SPD-Fraktion) und die Langgönser
Bürgerinnen Ingrid Boller und Barbara Miller in einem offenen Brief hin, der der
Einladung zur jüngsten Parlamentssitzung beilag. Die Autorinnen erklärten, dass
der Ausschuss "nach längerer, teilweise polemischer Diskussion und verbalen
Entgleisungen seitens der Befürworter des Leinenzwangs" damals beschlossen
hatte, die Anleinpflicht für die gesamte Großgemeinde Langgöns zu empfehlen.
Dass gleichzeitig Freilaufflächen für Hunde in jedem Ortsteil ausgewiesen
werden, sei ohne Diskussion abgelehnt worden. Dieser Entscheidung, so die
Schreiberinnen, hätten keinerlei gutachterliche Stellungnahmen zugrunde gelegen.
Weder die Wildbiologie in Gießen, die Naturschutzbehörde, die hessische
Landestierschutzbeauftragte oder die Landesärztekammer seien zu Rate gezogen
worden. Im Falle einer Anleinpflicht, so heißt es in dem offenen Brief weiter,
müssten aber genügend Freilaufflächen geschaffen werden, die von jedem
Hundehalter zu Fuß erreichbar sein müssten.
Wie Vorsitzender Hanika
bekannt gab, seien inzwischen ein weiterer Brief anderer Hundehalter sowie ein
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vorgelegt worden, die an die
Fraktionen weitergeleitet werden. Gärtner will, dass Parlamentarier, die Hunde
haben, den Sitzungssaal verlassenIm Lauf der Debatte beantragte Horst Gärtner
(SPD), alle Hunde besitzenden Parlamentarier sollten wegen Widerstreits der
Interessen den Sitzungssaal verlassen. Der Antrag ging allerdings ins Leere.
Über eine Stunde rangen die Gemeindevertreter um einen Kompromiss, der
sowohl den Jagdgenossen als auch den Hundebesitzern gerecht wird. Schließlich
unterbrach Hanika die Sitzung für kurze Zeit. Danach erklärte der
Umweltausschuss-Vorsitzende Michael Buss (Grüne), der Rücksprache mit dem
Umweltberater der Gemeinde, Uwe Müller, getroffen hatte, dass nicht genügend
Freiflächen für Hunde in den Ortsteilen eingerichtet werden könnten. Auch die
Ausweisung von Schutzzonen fand keine Gegenliebe im Parlament. Ein solches
Vorhaben würde einen "Schilderwald" nach sich ziehen, sagte Bürgermeister Horst
Röhrig (SPD).
Stattdessen sollen die Hundehalter der Gemeinde mit dem
nächsten Hundesteuerbescheid ein Merkblatt bekommen, mit dem sie auf ihre
Sorgfaltspflicht hingewiesen werden.
|