Einreisebestimmungen und Hundeverordnungen
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Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Einreisebestimmungen für Hunde (für andere Haustiere wie z.B. Katzen können andere Bestimmungen gelten!) sowie die Hundeverordnungen der verschiedenen Länder, sofern uns diese von den entsprechenden Fremdenverkehrsämtern bzw. Botschaften mitgeteilt wurden. Leider haben wir trotz großer Anstrenung in einigen Länder auch nach mehrmaligen Nachfragen keine Auskunft erhalten!
ACHTUNG: Wir halten unsere Daten regelmäßig auf dem neuesten Stand. Leider können wir trotz der regelmäßigen Aktualisierung keine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der Daten übernehmen, da wir uns auch auf die Aktualität unserer Quellen verlassen müssen. Aus diesem Grund haben wir auf jeder Seite die Quelle der jeweiligen Informationen sowie die letzte Aktualisierung der Daten angegeben.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei einer Urlaubsreise nicht nur die Einreisebestimmungen Ihres Reise- und Heimatlandes sondern auch alle Einreisebestimmungen Ihrer Durchreiseländer beachten müssen!
Die Einreisebestimmungen zwischen den EU-Ländern haben sich im Jahr 2004 sehr vereinfacht. Allerdings müssen immer noch strengere Auflagen beachtet werden, wenn die Einreise aus einem nicht gelisteten Drittland wie z.B. der Türkei nach Deutschland erfolgt. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob der Hund direkt mit dem Flugzeug nach Deutschland gebracht wird oder z.B. mit dem Auto in Griechenland in die EU einreist! Sollten Sie z.B. von Griechenland aus Ausflüge in die Türkei planen und möchten Sie Ihren Hund dann wieder mit nach Griechenland bzw. Deutschland bringen, genügt hier nicht der EU Heimtierausweis sondern der Tollwuttiter muss mindest 30 Tage vor Wiedereinreise in die EU bestimmt worden sein!!!
Denken Sie bei so genannten Listenhunden immer daran Ihre Genehmigungsunterlagen ständig mit sich zu führen. Auch wenn Ihr Urlaubsland bzw. Urlaubsort keine oder weniger strenge Vorschriften besitzt, was das Halten und Führen von so genannten Kampfhunden betrifft, empfiehlt es sich dennoch diese Papiere immer bei sich zu haben!
Eine sehr gute Broschüre zu diesem Thema erhalten Sie zudem auf der Seite des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor und der Tierärztlichen Kontrollstelle Hessen unter: http://www.lhl.hessen.de/irj/LHL_Internet?cid=7c76c969954fd31262ff62b9fbb59bec (rechte Seite: Downloads -> Flyer Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen)
Bitte wählen Sie ein Land:
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. Mai 2011 um 11:45 Uhr |